Gutachten
Ein Gutachten zu einer Sachfrage ist die bergründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige.
Der Sachverständige erstattet in der Regel Befunde, Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen. Ein qualifizierter Gutachter wird bei Sachfragen zunächst Tatsachen feststellen und danach ggfls. Schlussfolgerungen ziehen. Das Gutachten muss auch für einen Laien verständlich und für einen Fachmann vollständig nachvollziehbar sein. Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhaltes im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Es tritt als verbindliche (bezeugte oder unterschriebene) mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen oder Gutachters auf. Die allgemeine Vertrauenswürdigkeit wird in Deutschland durch die öffentliche Bestellung, Vereidigung, sowie die Zertifizierung erreicht.
Der Begriff „Gutachten“ ist weder eine geschützte, noch hat er eine besondere herausgehobene prozessrechtliche Bedeutung. Wenn ein Gerichtssachverständiger (gelegentlich auch Gerichtsgutachter genannt) seine Expertise abgibt, spricht man von einem Gerichtsgutachten. Legt eine der Prozessparteien eine sachverständige Ausarbeitung vor, wird in der Regel von einem Privatgutachten oder Parteigutachten gesprochen. Unabhängig von der Bezeichnung handelt es sich dabei prozessrechtlich immer um Parteivortrag. Daher sind hierfür auch andere synonymartige Benennungen wie z.B. „Begutachtung“, „Stellungnahme“, „Bericht“, „Auswertung“ o.Ä. grundsätzlich gleichwertig.